13.3.2023 – AG Düsseldorf: Kein Recht auf „Sicherstellung“ eines falsch abgestellten E-Scooters durch Privatmann

AG Düsseldorf vom 12.1.2023, Az. 126 Cs 248/22

Ein Mann fand vor seiner Garage einen E-Roller, der die Einfahrt blockierte. Mit Hilfe einer Sackkarre beseitigte er das Fahrzeug und stellte es in seine Garage. Sodann schrieb er die Vermietfirma des E-Scooters an und forderte 35,- € gegen Herausgabe des Rollers. Die Firma zahlte aber nicht etwa, sondern erstattete Anzeige wegen versuchter Nötigung.

Das AG erteilte eine Verwarnung mit Androhung einer Geldstrafe von 3.000,- € im Wiederholungsfall.

Dagegen legte der Betroffene Einspruch ein.

Er war der Ansicht, dass hier keine Nötigung vorgelegen habe, sondern er mit den 35,- € seinen Aufwand für das Wegschaffen des Rollers und das Verfassen des Briefes erstattet bekommen wolle.

Das AG Düsseldorf entschied, dass das Versetzen des Rollers ausgereicht hätte.

Das Einbehalten und Fordern einer Geldsumme vor Herausgabe sei eine versuchte Nötigung. Der Angeklagte nahm den Einspruch zurück und muss zusätzlich 200,- € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.